Startseite Artikel

💸Mehrwertsteuer

Zuletzt geändert: 29.08.2026 05:13
💡das musst du wissen

Bei Rechnungsfahrten gilt je nach besetzt gefahrener Strecke ein unterschiedlicher Mehrwertsteuersatz:

  • Bis einschließlich 50,0 km:
    👉 Es gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %

  • Ab 50,1 km:
    👉 Es gilt der reguläre Steuersatz von 19 %

📌 Entscheidend ist ausschließlich die Strecke mit Fahrgast an Bord.
Die Rückfahrt oder Anfahrt zählt nicht zur Berechnung der MwSt.
← Übersicht

❓ Frage zum Artikel stellen

Deine Frage wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Name und E-Mail sind optional; deine E-Mail wird nicht öffentlich angezeigt.

Nur für eine mögliche Rückmeldung.